Nach Brustkrebs-OP kein Anspruch auf MRT-Nachsorge
Celle (jur). Nach einer Brustkrebsoperation können sich Frauen die Form der Nachuntersuchungen nicht aussuchen. Ohne eine besondere medizinische Indikation müssen von Krankenkassen keine teuren MRT-Untersuchungen bezahlt werden, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle in einem am Montag, 6. April 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss entschieden hat (Az.: L 4 KR 68/21 B ER). Im November 2019 war der damals 61 Jahre alten Antragstellerin ein bösartiger Brusttumor entfer ...
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