Hartz-IV-Bezieher darf zur Geburt des Kindes ortsabwesend sein
Stuttgart (jur). Jobcenter dürfen das Arbeitslosengeld II von Hartz-IV-Empfängern nicht kürzen, nur weil sie wegen der Geburt ihres Kindes "ortsabwesend" waren, um die Mutter zu unterstützen. In einem solchen Fall ist eine Abwesenheit vom Wohnort des Hartz-IV-Beziehers für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen zulässig, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 21. April 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L 12 AS 1677/19). Im verhandel ...
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