Keine richterliche Dienstreise bei Fahrt zum EuGH

Leipzig (jur). Wenn ein Vorsitzender Richter aufgrund einer Vorlage seines Senats zur Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fährt, ist dies seine Privatvergnügen. Da die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH keine "richterliches Amtsgeschäft" ist, kann die Fahrt dorthin nicht als Dienstreise erstattet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 15. April 2021 (Az.: 2 C 13.20). Der betreffende Fall betraf den Vorsitzenden R ...

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