Trampelpfad im Wald ist kein „öffentlicher Weg“
Oldenburg (jur). Bei einem Trampelpfad im Wald handelt es sich nicht um einen öffentlichen Weg, auf dem das Mountainbiken erlaubt ist. Der Eigentümer eines Waldgrundstücks ist auch nicht verpflichtet, vorsorglich überall Verbotsschilder aufzustellen, um die Flora und Fauna vor Mountainbikern zu schützen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 15. April 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: Ss OWi 25/21). Im vorliegenden Fall war ein 58-jähriger Mann am f ...
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