Auch „berührungsloser Unfall“ kann zu Mithaftung führen
Zweibrücken (jur). Auch wer aufgrund seiner Fahrweise "berührungslos" einen Verkehrsunfall verursacht, kann für die Folgen haften. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Dezember 2020 entschieden (Az.: 1 U 108/19). In dem betreffenden Fall war ein Citroën Jumpy auf eine Autobahn gefahren. Auf der rechten Fahrspur der Autobahn war jedoch ein Mercedes unterwegs. Offenbar konnte der Fahrer des Mercedes nicht mehr ausreic ...
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