Radfahrtraining für Grundschüler nur mit Corona-Test

Würzburg (jur). Grundschüler in Bayern dürfen die Radfahrprüfung auf dem Schulgelände nur mit vorherigem Corona-Test ablegen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Beschluss vom Dienstag, 20. April 2021, entschieden, mit dem es den Eilantrag einer Viertklässlerin zurückgewiesen hat (Az.: W 8 E 21.530). Die Schülerin besucht eine Grundschule in Würzburg und hatte bereits am 14. und 16. April 2021 an Übungseinheiten für die Radfahrprüfung teilgenommen. Die Teilnahme an zwe ...

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