Zufällige Begegnung ist keine verbotene „Ansammlung“

Koblenz (jur). Auch in Zeiten von Corona dürfen Bekannte sich kurz grüßen. Ein solches zufälliges Treffen ist noch keine verbotene "Ansammlung" und darf daher nicht als Verstoß gegen die Corona-Regeln gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch, 24. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 8 OWi 6 SSRs 395/20). Im vorliegenden Fall ist ein Mann vor Gericht gegangen, der in Begleitung eines Freundes am 27. April 202 ...

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