Keine Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland
Lüneburg (jur). Die deutschen Behörden dürfen Flüchtlinge, die in Griechenland anerkannt sind, nicht nach dort wieder abschieben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Montag, 19. April 2021, entschieden, dass Griechenland nicht in der Lage ist, die elementarsten Bedürfnisse der Flüchtlinge sicherzustellen, so dass ihnen „innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen" droht (Az.: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20 ...
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