Auch für Bibelkreis gelten Kontaktbeschränkungen
Bremen (jur). Corona-Kontaktbeschränkungen gelten auch für Bibelkreise, politische Diskussionsgruppen und Familienzusammenkünfte. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 8. April 2021, veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Az.: 1 B 100/21). Mit seinem Eilantrag wandte sich ein Bremer gegen die Regelung, dass sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten in privaten Räumen treffen dürfen. Das bedeutete, dass es nicht mehr möglich war, sich mit ei ...
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