Frage des Versicherers nach „Anomalie“ nicht klar genug
Frankfurt/Main (jur). Fragt eine private Zahn- oder Krankenversicherung bei Vertragsabschluss nach "Anomalien", sind Zahnfehlstellungen nicht automatisch davon umfasst. Wenn diese nicht angegeben werden, kann von der Versicherung eine kieferorthopädische Behandlung trotzdem nicht später ausgeschlossen werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 14. April 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 U 44/20). Im März 2017 hatte der Kläger für sich und sein ...
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