Trotz Corona ist Gemeinschaftsunterkunft für über 70-jährige zumutbar

Freiburg (jur). Obdachlose Menschen über 70 Jahre können trotz der bestehenden Corona-Pandemie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Angesichts eines "gewissen erhöhten Gefährdungspotenzials", sich mit dem Corona-Virus anzustecken, ist die zuständige Gemeinde jedoch verpflichtet, ein Hygienekonzept für die Unterkunft zu erstellen, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Samstag, 17. April 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 K 731/21). In dem Rechtsstre ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3ayZ6pm
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt