Trotz Corona ist Gemeinschaftsunterkunft für über 70-jährige zumutbar

Freiburg (jur). Obdachlose Menschen über 70 Jahre können trotz der bestehenden Corona-Pandemie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Angesichts eines "gewissen erhöhten Gefährdungspotenzials", sich mit dem Corona-Virus anzustecken, ist die zuständige Gemeinde jedoch verpflichtet, ein Hygienekonzept für die Unterkunft zu erstellen, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Samstag, 17. April 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 K 731/21). In dem Rechtsstre ...

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