Polizeilicher Dienstunfall während der Freizeit

Neustadt/Weinstraße (jur). Ein Polizeibeamter kann sich in seiner Freizeit selbst in den Dienst versetzen, um Verbrechen zu bekämpfen oder Gefahren abzuwenden. Erleidet der Beamte dann durch einen tätlichen Angriff Verletzungen, stellt dies einen Dienstunfall dar, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 31. März 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 354/20.NW). Der Fall betraf einen Polizeibeamten, der sich in seiner Freizeit mit seiner Lebensgef ...

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