Corona-Aufbau-Fonds wohl verfassungsgemäß

Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat grünes Licht für den EU-Corona-Aufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro gegeben. In einer am Mittwoch, 21. April 2021, veröffentlichten Entscheidung wiesen die Karlsruher Richter einen Eilantrag gegen die deutsche Zustimmung des Fonds zurück (Az.: 2 BvR 547/21). Nach der im Eilverfahren erforderlichen "summarischen Prüfung" könne eine Verletzung der Verfassung nicht festgestellt werden. Der Bundespräsident darf nun das ber ...

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