Persönliche Anschrift für Behördenauskunft erforderlich

Köln (jur). Bei Anträgen über den Zugang und die Auskunft zu amtlichen Informationen dürfen Behörden die persönliche Anschrift des Antragstellers verlangen. Sie müssen auch nicht hinnehmen, dass Bürger einen Antrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" verschicken, wodurch ihre private E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei kürzlich bekannt gegebenen Urteilen vom 18. März 2021 (Az.: 13 K 1189/20 und 13 K 1190/20). Der Grundsa ...

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