Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar
Karlsruhe (jur). Die Corona-Soforthilfen für Selbstständige sind nicht pfändbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem am Mittwoch, 7. April 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 24/20), dass die Hilfen der Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen würden, die durch die Corona-Pandemie entstanden waren, und nicht der Befriedigung von Gläubigerforderungen, die vor dem 1. März 2021 entstanden waren. Aufgrund der festgelegten Zweckbindung der Corona-Sof ...
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