Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar

Karlsruhe (jur). Die Corona-Soforthilfen für Selbstständige sind nicht pfändbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem am Mittwoch, 7. April 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 24/20), dass die Hilfen der Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen würden, die durch die Corona-Pandemie entstanden waren, und nicht der Befriedigung von Gläubigerforderungen, die vor dem 1. März 2021 entstanden waren. Aufgrund der festgelegten Zweckbindung der Corona-Sof ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3taHO9r
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt