Bei Medizin-Zentrum „Dr. Z“ sollte medizinischen Leitung Doktortitel haben

Karlsruhe (jur). Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sollte nur dann einen Doktortitel im Namen führen, wenn der medizinische Leiter einen Doktortitel besitzt. Das entspricht schlicht dem, was Patienten verstehen und erwarten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 25. März 2021, veröffentlichten Urteil betont (Az.: I ZR 126/19). Es reiche also nicht aus, dass der Geschäftsführer einen Doktortitel habe. Im streitigen Fall geht es um das "Dr. Z Zahnmediz ...

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