Keine Erschwerung bei vereinfachtem Antrag auf Hartz IV

Osnabrück (jur). Der vereinfachte und unbürokratische Zugang zu Hartz-IV-Leistungen für Selbstständige muss wirklich unbürokratisch sein. Liegen bei einer Friseurmeisterin wegen des Corona-Lockdowns keine Anhaltspunkte für Einnahmen vor, darf das Jobcenter nicht eine Vielzahl von Geschäftsunterlagen verlangen, entschied das Sozialgericht Osnabrück in einem am Donnerstag, 25. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: S 22 AS 16/21 ER). Die Antragstellerin, eine selbstständige Friseur ...

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