Eigenblut-Therapie durch Heilpraktiker nur im engen Rahmen
Münster (jur). Eigenblutprodukte von Heilpraktikern müssen nach einem anerkannten homöopathischen Produktionsverfahren hergestellt werden. Denn ohne ein solches anerkanntes Herstellungsverfahren dürfen Heilpraktiker Patienten kein Eigenblut entnehmen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Freitag, 23. April 2021 (Az.: 9 A 4073/18, 9 A 4108/18 und 9 A 4109/18). Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei die Entnahme von Blutspenden nur für Ärzte oder unter der Veran ...
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