Lebensmittelgeschmack nicht urheberrechtlich geschützt

Luxemburg (jur). Den Geschmack eines Lebensmittels darf jeder nachmachen. Die Kreation eines bestimmten Geschmacks drückt keine „eigene geistige Schöpfung“ im Sinne des Urheberrechts aus und kann urheberrechtlich nicht geschützt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag, 13. November 2018 (Az.: C-310/17). Er lehnte damit den Urheberschutz für den Geschmack des „Heksenkaas“ ab, ein Streichkäse, den ein niederländischer Gemüse- und Frischprodukteh ...

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