"Rhein-Neckar-Zeitung unterstützt AIHD" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt
Karlsruhe (jur). Auch Zeitungen müssen Werturteile über sich hinnehmen. Danach darf der Schatzmeister des AfD-Kreisverbandes Heidelberg in mehreren Twitter-Beiträgen verbreiten, dass „die Rhein-Neckar-Zeitungs GmbH die Antifaschistische Initiative Heidelberg unterstützt", entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Montag, 5. November 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 U 65/18). Die Rhein-Neckar-Zeitung hatte darüber informiert, dass die AfD eine Veranstaltung plant. G ...
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