Klage von Auslands-Briten gegen Brexit-Verhandlungen unzulässig

Luxemburg (jur). In anderen EU-Staaten lebende britische Bürger können sich nicht gegen die Aufnahme der Brexit-Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien wehren. Sie müssen es hinnehmen, dass der Rat der Europäischen Union die EU-Kommission ermächtigt hat, Verhandlungen mit Großbritannien über den Austritt aus der EU zu führen, entschied das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) am Montag, 26. November 2018, in Luxemburg (Az.: T-458/17). Geklagt hatten 13 britische ...

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