Arzt muss Schwangere bei Problemgeburt rechtzeitig über Kaiserschnitt aufklären

Karlsruhe (jur). Bei konkreten Hinweisen einer drohenden Problemgeburt müssen Schwangere über einen Kaiserschnitt als Behandlungsalternative frühzeitig aufgeklärt werden. Erfolgt die Aufklärung erst, wenn nur noch ein „eiliger Kaiserschnitt“ infrage kommt, stellt dies grundsätzlich einen Behandlungsfehler dar, für den Ärzte und Klinik haften können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 12. November 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 509/17). ...

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