Eiscafé im Mehrfamilienhaus ist keine Nutzung als Laden

Frankfurt/Main (jur). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss kein „Eiscafé in ihrem Gebäude dulden, auch wenn ein Teil des Hauses als „Laden“ genutzt werden darf. Denn ein Eiscafé ist kein „Laden“, stellte das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, 19. November 2018, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 2-13 S 138/17). Im konkreten Fall wollten zwei Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Raum Dieburg ihre Räume im Erdgeschoss eines Hauses an den B ...

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