Anwendung von Medikament abseits der Zulassung von EuGH gebilligt
Luxemburg (jur). Staatliche Gesundheitsträger dürfen die Kosten für den Einsatz von Arzneimitteln abseits ihrer Zulassung jedenfalls in Krankenhäusern erstatten. Einem solchen sogenannten Off-Label-Use steht EU-Recht nicht entgegen, urteilte am Mittwoch, 21. November 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum Arzneimittel Avastin in Italien (Az.: C-29/17). Die Begründung der obersten EU-Richter legt nahe, dass dies auch für einen ambulanten aber ärztlich verordneten Off-L ...
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