Zivilgericht muss Beweise eigenständig prüfen
Karlsruhe (jur). Straf- und Zivilgerichte müssen jeweils eigenständig und unabhängig entscheiden. Zwar kann sich ein Zivilgericht auch auf die Feststellungen aus einem Strafverfahren stützen, es muss aber angebotene Gegenbeweise eigenständig prüfen und darf die Anforderungen hierbei nicht überspannen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. November 2018, veröffentlichten Beschluss betont (Az.: VI ZR 443/16). Danach reicht es aus, wenn einzelne, für das Zivi ...
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