Unfallschutz bei Arbeitsunfall im Homeoffice verbessert

Kassel (jur). Arbeitnehmer im Homeoffice stehen künftig unter besserem Unfallschutz. Nach zwei am Dienstag, 27. November 2018, veröffentlichten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel kann ein Sturz auf der Haustreppe auch dann ein Arbeitsunfall sein, wenn sich im selben Haus auch die private Wohnung befindet. – und zwar sowohl ein Sturz auf dem Weg zwischen zwei beruflich genutzten Räumen (Az.: B 2 U 8/17 R) als auch bei dem Weg von einem Außentermin zum Büro (Az.: B 2 U 28/17 ...

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