"Fiktive Genehmigung" für beantragte Kassenleistungen gestärkt

Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen weiterhin rasch über Leistungsanträge der Versicherten entscheiden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jetzt die sonst entstehende „fiktive Genehmigung“ gestärkt und patientenfreundlich konkretisiert (Az.: B 1 KR 30/18 R und B 1 KR 13/17 R). Nach einer Gesetzesänderung aus 2013 haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (M ...

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