Opel muss Fahrzeuge wegen Software-Updates zurückrufen
Schleswig (jur). Opel kann sich einem Rückruf abgasmanipulierter Diesel-Pkw nicht entziehen. Es reicht nicht aus, wenn der Hersteller das vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) als notwendig erachtete Software-Update seinen Kunden nur freiwillig anbietet, wie das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig in einem am Montag, 12. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 B 127/18). Das KBA hatte bei verschiedenen Opel-Diesel-Pkw aus den Jahren 2013 bis 2016 unzulässige Ab ...
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