Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen gerechtfertigt

Hannover (jur). Auch ohne direkte Pflege eines Patienten müssen in Niedersachsen ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger Mitglied in der dortigen Pflegekammer sein. Für eine Pflichtmitgliedschaft reicht bereits eine in Niedersachsen ausgeübte Tätigkeit aus, bei der der ausgebildete Kranken- und Altenpfleger „Kenntnisse und Fähigkeiten“ seines Berufs einsetzt, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch, 7. November 2018 (Az.: 7 A 5658/17 und 7 A 6876/16) ...

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