Ehemann muss Haus für Pflegekosten seiner Frau verkaufen

Münster (jur). Ein Ehemann muss auch ein ihm allein gehörendes Haus verwerten, um die Pflegekosten seiner Frau zu decken. Weigert er sich, kann die Frau jedenfalls kein Pflegewohngeld beanspruchen, urteilte am Freitag, 9. November 2018, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 12 A 3076/15). Im Streitfall hatte der Mann sich geweigert, das Haus zur Deckung der Kosten der Pflege seiner Ehefrau einzusetzen. Zur Deckung des Investitionskosten-Anteils im Pflegesatz b ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2Dhs6SM
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt