Ehemann muss Haus für Pflegekosten seiner Frau verkaufen
Münster (jur). Ein Ehemann muss auch ein ihm allein gehörendes Haus verwerten, um die Pflegekosten seiner Frau zu decken. Weigert er sich, kann die Frau jedenfalls kein Pflegewohngeld beanspruchen, urteilte am Freitag, 9. November 2018, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 12 A 3076/15). Im Streitfall hatte der Mann sich geweigert, das Haus zur Deckung der Kosten der Pflege seiner Ehefrau einzusetzen. Zur Deckung des Investitionskosten-Anteils im Pflegesatz b ...
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