Verschwiegene Holzwürmer in Holzbalken begründen Rücktritt vom Haus-Kaufvertrag

Braunschweig (jur). Sind die Holzbalken eines Hauses erheblich mit Holzwürmern und anderen Schädlingen befallen, kann der unwissende Hauskäufer vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dies gilt selbst dann, wenn laut Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, der Verkäufer den Mangel aber absichtlich verschwiegen hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Freitag, 16. November 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 U 51/17). Im konkreten Fall hatte der Kläger e ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2PzIg1d
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt