Verschwiegene Holzwürmer in Holzbalken begründen Rücktritt vom Haus-Kaufvertrag
Braunschweig (jur). Sind die Holzbalken eines Hauses erheblich mit Holzwürmern und anderen Schädlingen befallen, kann der unwissende Hauskäufer vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dies gilt selbst dann, wenn laut Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, der Verkäufer den Mangel aber absichtlich verschwiegen hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Freitag, 16. November 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 U 51/17). Im konkreten Fall hatte der Kläger e ...
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