Private Krankenversicherung muss Wartungskosten für Hilfsmittel übernehmen

Karlsruhe (jur). Private Krankenversicherungen müssen notwendige Wartungskosten für ein Hilfsmittel übernehmen. Dies fällt nicht unter die in den Versicherungsbedingungen übliche Beschränkung für „Hilfsmittel gleicher Art“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 7. November 2018 zu einer computergesteuerten Beinprothese (Az.: IV ZR 14/17). Im konkreten Fall ist das linke Bein des privat versicherten Klägers am Oberschenkel am ...

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