Notreparatur an medizinischem Gerät ist Behandlungsfehler
Karlsruhe (jur). Die notdürftige Reparatur eines medizinischen Gerätes mit einem Heftpflaster ist grundsätzlich als Behandlungsfehler zu werten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 21. November 2018, veröffentlichten Urteil im Fall eines defekten Wehenschreibers auf einer Geburtsstation entschieden (Az.: VI ZR 294/17). Im konkreten Fall hatte sich eine Schwangere für die Geburt ihres Kindes wegen Überschreitung des Geburtstermins in eine Klinik im Rhein- ...
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