VG Berlin bestätigt Rechtmäßigkeit der Anordnung von Home-Office für Beamte

Berlin (jur). Angesichts der Corona-Pandemie ist es auch für Beamte zumutbar für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten. Die vom Dienstherrn zu gewährleistende "amtsangemessene Beschäftigung" bleibt erhalten, wenn der Beamte nur einzelne Aufgaben in seiner Wohnung zu erledigen hat und ansonsten nur für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen muss, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 15. April 2020, verkündeten Beschluss vom Vortag (Az.: VG 28 L ...

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