VGH Kassel hält Verbot von Gottesdiensten wegen Corona-Virus für rechtmäßig

Kassel (jur). Das Verbot von "Zusammenkünften" in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist legal und bleibt in Hessen in jedem Fall in Kraft. Auch die Religionsfreiheit gelte nicht uneingeschränkt und müsse beim Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag, 7. April 2020, in Kassel entschieden hat (Az.: 8 B 892/20.N). Nach der hessischen Corona-Verordnung sind "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer ...

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