Vergütungsanspruch einer Klinik setzt laut BSG Kassel umfassende Aufklärung voraus

Kassel (jur). Patienten mit besonders schweren oder sogar tödlichen Erkrankungen müssen selbst entscheiden können, ob sie den "letzten Strohhalm" ergreifen wollen, auch wenn die Risiken hoch sind. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses bedarf dann einer angemessenen und umfassenden vorherigen Aufklärung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 16. April 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: B 1 KR 20/19 R) entschieden hat. Im streitigen Fall litt der Patient an ...

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