BGH Karlsruhe verhindert Wucher durch Anwalt
Karlsruhe (jur). Anwälte dürfen die Verbraucher nicht in die Irre führen. Sie dürfen daher einen ohnehin schon bedenklich hohen Gebührensatz nicht mit einer ungewöhnlichen Aufstockung des Gegenstandswertes verbinden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 30. März 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: IX ZR 140/19) entschieden hat. Im streitigen Fall hatte ein Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine Abfindung von 10.000 Euro ...
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