VGH Kassel rügt Ungleichbehandlung für Viertklässler in Hessen
Kassel (jur). Die hessischen Viertklässler müssen in dieser Woche noch nicht in die Schule zurückkehren. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag, 27. April 2020, im Volltext veröffentlichten Eilbeschluss vom 24. April 2020 (Az.: 8 B 1097/20.N). Die Richter in Kassel kritisierten einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ohne schlichen Grund würden Viertklässler einem höheren Risiko einer Infektion mit dem neuen Coronavirus ausgesetzt. Nach ...
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