AG Zeitz sieht in bloßer Übelkeit eines Kfz-Halters keinen medizinischen Notfall

Zeitz (jur). Die Übelkeit und die Magenkrämpfe eines Kfz-Halters sind noch kein Grund dafür, dass die Kaskoversicherung des Autos den Unfall einer jungen, nicht versicherten Fahrerin vollständig abdeckt. Sieht der Versicherungsvertrag grundsätzlich einen Ausschluss des Versicherungsschutzes für Fahrer unter 24 Jahren vor, ist eine Ausnahme nur bei "medizinischen Notfällen" gegeben, entschied das Landgericht Zeitz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Dezember 2019 (Az.: 4 C ...

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