BVerfG Karlsruhe verlangt von Gefängnispersonal vorheriges Anklopfen

Karlsruhe (jur). In einem Einzelhaftraum mit freier Sicht auf die Toilette muss das Gefängnispersonal immer anklopfen, bevor es den Raum betritt. Ein Gefangener hat einen Anspruch darauf, dass seine "körperlichen Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre“ verrichtet werden können, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 16. April 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1273/19). Im konkreten Fall ging es um einen Häftling aus einer Justi ...

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