Bootsanierung muss laut LSG Celle nicht vom Jobcenter übernommen werden
Celle (jur). Die Jobcenter müssen nicht für die Instandhaltungs- und Reparaturkosten eines Segelbootes aufkommen, das von einem Hartz-IV-Empfänger bewohnt wird. Nach dem Gesetzestext ist dies nur bei einem selbst bewohnten Haus oder anderem Wohneigentum möglich, nicht aber bei anderen Wohnformen wie Booten oder Wohnmobilen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, 20. April 2020, in Celle verkündeten Urteil (Az.: L 15 AS 96/19). Der Kläger, ein Hart ...
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