SG Konstanz verneint höheres Hartz IV für Notbevorratung

Konstanz (jur). Ein geplanter Notvorrat an Lebensmitteln, Toilettenpapier, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist kein Grund für höhere Leistungen von Hartz IV. Auch wenn bestimmte Produkte durch Hamsterkäufe schwieriger im Handel erhältlich oder teurer geworden sind, rechtfertigt dies keinen Mehrbedarf, entschied das Sozialgericht Konstanz in einem am Freitag, 3. April 2020, veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: S 1 AS 560/20 ER). Die Empfän ...

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