VG Berlin wertet Ausgangsbeschränkungen höher als anwaltliche Berufsfreiheit

Berlin (jur). Die befristeten Ausgangsbeschränkungen in Berlin, um das SARS-CoV-2-Virus einzudämmen, beeinträchtigen die Freiheit der Anwälte, ihren Beruf auszuüben, nicht unverhältnismäßig stark. Für den Schutz der allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung reiche es aus, wenn die Rechtssuchenden nur die dringenden notwendigen Termine mit ihrem Anwalt vereinbaren und ihn aufsuchen können, stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag, den 3. April 2020, verkündeten Beschluss ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UMAqCo
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt