BverfG Karlsruhe gibt bei Corona-Pandemie Gesundheitsschutz Vorrang

Karlsruhe (jur). Vorübergehende Ausgangsbeschränkungen sowie Kontakt- und Versammlungsverbote aufgrund der COVID 19-Pandemie müssen zum Schutz der Bevölkerung hingenommen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, den 8. April 2020, veröffentlichten Beschluss vom Vortage zu den besonders strengen Regelungen in Bayern (Az.: 1 BvR 755/20). Es wies damit einen Eilantrag eines Mannes auf die vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Infektionssch ...

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