BGH Karlsruhe: Auf Feldweg muss Radfahrer nicht mit Stacheldrahtsperre rechnen

Karlsruhe (jur). Mountainbiker müssen nicht mit einer Stacheldrahtabsperrung rechnen, wenn sie auf einem Feldweg fahren. Wenn ein schnellfahrender Radfahrer deshalb zu spät bremst, ist er an dem Unfall nicht mitschuldig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 23. April 2020, im Fall eines verunglückten Bundeswehroffiziers (Az.: III ZR 250/17 und III 251/17). Der aus Schleswig-Holstein stammende Mann hatte am Nachmittag des 15. Juni 2012 bog bei einer Fahrradtour au ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3eNbxhP
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt