Von Asylsuchenden in Quarantäne gehen laut VG Berlin keine „Coronawolken“ aus
Berlin (jur). Das Land Berlin darf Asylsuchende, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, in einer ehemaligen Gemeinschaftseinrichtung unter Quarantäne stellen. Weder der Transport der Infizierten in die Unterkunft noch vermeintliche "Coronawolken" in Form einer massiven Freisetzung des Virus erhöhen das Infektionsrisiko für die Anwohner, wie das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom Mittwoch, 15. April 2020 (Az.: VG 14 L 47/20) entschieden hat. Im vorliegenden Fall wollte ...
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