Für OVG Münster ist nicht umsetzbare Windenergie-Planung unwirksam

Münster (juristisch). Die Kommunen dürfen der Windenergie keine unrealistischen Flächen zuweisen. Eine Entscheidung über "Konzentrationszonen", die in letzter Instanz nicht umgesetzt werden kann, ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Urteil vom 21. April 2020, zugestellt am Montag, 27. April 2020 (Az.: 8 A 311/19), entschieden hat. Die Stadt Sundern im Hochsauerlandkreis hat drei sog. Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. De ...

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