VG Neustadt-Weinstraße verbietet wegen Corona „Zwei-Personen-Demo“
Neustadt/Weinstraße (jur). Auch eine Demonstration mit nur zwei angemeldeten Teilnehmern kann aufgrund der Corona-Pandemie verboten werden. Obwohl zwei Personen im öffentlichen Raum zusammen sein dürfen, sei es nicht zu verhindern, dass andere Personen sich der Kundgebung anschließen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Freitag, den 3. April 2020 verkündeten Beschluss vom Vortag (Az.: 4 L 333/20.NW) Der Antragsteller hatte beim Landkreis Germersheim ein ...
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