OLG Frankfurt/Main rügt Werbung für „perfekte Zähne“
Frankfurt/Main (jur). Kieferorthopäden dürfen nicht für "perfekte Zähne" werben. Dadurch entstehe der unzulässige Eindruck, dass ein Erfolg "mit Sicherheit erwartet werden kann", wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 14. April 2020, verkündeten Urteil entschieden hat (Az.: 6 U 219/19). Die umstrittene Werbung verspricht "eine kostengünstige individuelle Zahnspange für Leute, die wenig Zeit haben und trotzdem perfekte Zähne haben möchten". 14 Schienen ...
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