LSG Essen sieht für EU-Ausländer mit Minijob keinen Anspruch auf Hartz IV

Essen (jur). Ein Minijob von acht Stunden pro Woche berechtigt noch nicht zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II für arbeitssuchende EU-Ausländer. Da ein solcher Minijob nach EU-Recht keine reguläre Beschäftigung als Arbeitnehmer darstellt, die einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen rechtfertigen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Montag, den 6. April 2020 verkündeten Urteil (Az.: L 19 AS 1608/18). Der konkrete Fall betraf eine Bulgarin mit ...

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